„Schmeck den Süden“ – Was sind die nachhaltigen Spielregeln für das löwenstarke Essen?

Als erster Caterer waren wir mit dem ZÜBLIN-Betriebsrestaurant Pilotpartner von „Schmeck den Süden Baden-Württemberg“. Im Juli 2017 wurden wir aus diesem Anlass von Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in unserer Betriebsgastronomie in der ZÜBLIN AG ausgezeichnet. Als „Schmeck den Süden“-Partner kommt uns die wichtige Aufgabe zu, als Business-Caterer gemäß den hohen Ansprüchen von „Schmeck den Süden“ Qualitätsstandards für Caterer mit- und weiterzuentwickeln.

Die Kriterien sind anspruchsvoll, die Standards für die Betriebsgastronomie sogar höher als die für die „Schmeck den Süden“-Gastronomen. So müssen sowohl das Frischfleisch und Fleischerzeugnisse von Rind, Schwein und Lamm als auch die verwendeten Eier das Qualitätszeichen Baden-Württemberg, Bio-Zeichen Baden-Württemberg, EU-Zeichen für geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und EU-Zeichen für geschützte geografische Angabe (g.g.A.) vorweisen. Auch sonstige Rohprodukte sowie vorverarbeitete Produkte müssen aus dem Ländle stammen.

Stufe I bedeutet täglich mindestens zwei regionale Komponenten (ab Beginn der Spargelsaison in Baden-Württemberg bis zum Martinstag mindestens drei regionale Komponenten) oder ein Aktionstag pro Woche mit mindestens einem vollständig regionalen Gericht. Stufe II bedeutet täglich mindestens vier regionale Komponenten (ab Beginn der Spargelsaison in Baden-Württemberg bis zum Martinstag mindestens sechs regionale Komponenten) oder zwei Aktionstage pro Woche mit mindestens zwei vollständig regionalen Gerichten.
Im Juli 2017 wurde das ZÜBLIN-Betriebsrestaurant als erstes mit dem Siegel „Schmeck den Süden“- Genuss außer Haus ausgezeichnet. 2022 feierten wir dann das 5-jährige Jubiläum. Die DEHOGA Tourismus GmbH hat mit uns dazu ein Video gemacht, das wir gerne mit Ihnen teilen möchten:

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